Freude in der Corona-Pandemie

Das Bremer Gesundheitsamt hat mich mit einem Brief überrascht: Auf Deutsch und Englisch habe ich die Bestätigung, dass ich infiziert war.

Ein Mund-Nasen-Schutz liegt auf einem Schreiben.

Bremen, 17. und 18. Juni – an diesen beiden Tagen habe ich mir erlaubt, die Gesundheitsverwaltung der Stadtgemeinde Bremen etwas zu ärgern. Das ist eigentlich nicht meine Art, aber in diesem Fall hatte es einen Grund: Ich hätte gerne in die App „Covpass“ eingetragen, dass ich vollständig gegen das Corona-Virus geimpft bin – wobei meine Infektion vom November als Erstimpfung gilt.

Doch mein Projekt scheiterte grandios. Der Grund: Zwar kann ich mir für den elektronischen Nachweis bei meiner Lieblingsapotheke einen QR-Code für die Zweitimpfung generieren lassen. Doch das war es dann auch. Für uns Ex-Infizierte gibt es keinen QR-Code. Dies dürfte frühestens Mitte Juli soweit sein, ist unter anderem von meiner Apotheke zu hören. Logisch, dass ich mich an die Behörde wandte – schließlich ist es für mich als Journalist wichtig, dass ich mich einigermaßen frei bewegen kann.

Am 17. Juni fragte ich freundlich unter der 115 beim Bremer Bürgertelefon nach. Doch die nette Dame am anderen Ende der Leitung wusste von nichts. „Hier ist noch nichts hinterlegt“, musste sie kapitulieren. Aber sie leitete die Angelegenheit „an die Fachabteilung“ weiter, wie sich die Dame ausdrückte. Immerhin, es geschah etwas.

Kein Code aus der Apotheke

Am nächsten Tag, dem 18. Juni, meldete sich mein Hausarzt und erklärte mir, ich solle doch ruhig noch einmal zur Apotheke gehen und dort um einen QR-Code bitten. Freude bei mir! Doch die hielt nicht lange an. Denn: In der Apotheke versagte die Mitarbeiterin mir meinen Wunsch – nicht, dass sie es nicht wollte, sie durfte es einfach nicht. Die Rechtslage sei leider so, bedauerte sie.

Jetzt war ich komplett verwirrt und wandte mich erneut ans Gesundheitsamt. Diesmal wählte ich den Weg über die Bürgerbeauftragte, setzte die Pressestelle ins CC meiner E-Mail und – es geschah gar nichts. Dafür meldete sich kurz nach dem Absenden meiner E-Mail eine Dame des Gesundheitsamtes und erklärte mir: Nein, es gebe noch keine QR-Codes für Ex-Infizierte. Ich fand mich damit ab, meinen Schutz analog nachzuweisen.

Eine Woche später, habe ich Überraschungspost vom Gesundheitsamt Bremen bekommen. In einem amtlichen Schreiben bestätigt mir die Behörde: „Die o.g. Person gilt im Sinne der COVID-19-Maßnahmen-Ausnahmeverordnung (§2 Nr.5) 28 Tage nach einem positiven PCR-Testdatum als genesen.“ Dieses Schreiben und mein gelber Impfpass sind genauso gut wie zwei QR-Codes. Danke, liebes Gesundheitsamt!